Gutachten

Herr Messinger ist von der IHK Nürnberg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Sachgebiete Wärme- und Schallschutz seit 25 Jahren. Seine Tätigkeit erfüllt er freiberuflich, siehe www.joerg-messinger.de.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Privatgutachten vor Gericht als qualifizierter Parteienvortrag gelten, und deshalb in der Regel als Gerichtsgutachten nicht anerkannt werden. Ein Privatgutachten kann jedoch dazu beitragen, u.U. einen Rechtsstreit zu vermeiden oder eine objektive Beurteilungsmöglichkeit zu schaffen.

Wir empfehlen, sich vor Beauftragung eines Privatgutachtens juristisch beraten zu lassen.

 




  © Bauphysik BIG by MHW